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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sammy´s Farm GbR

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, Katzen und Nagern, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tierpension Sammy´s Farm GbR  im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.

§ 2 Beratungsgespräche/Buchung

(1)    Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Tierpension durch das Beratungsgespräch der Tierpension Sammy´s Farm GbR eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden in dem Betreuungsvertrag festgelegt.

(2)    Der Besuch der Tierpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3)    Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Tierpension bei der Buchung mitzuteilen.

(4)    Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 3 Vertragspartner/-abschluss

(1)    Vertragspartner sind die Tierpension Sammy´s Farm GbR und der Eigentümer/Halter des Tieres (im folgenden  Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Tierpension Sammy´s Farm gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Tierbetreuungsvertrag.

(2)    Die Anmeldung des Tieres kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3)    Die Tierpension bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich. telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4)    Der Vertrag zwischen dem Tierhalter/Kunden und Sammy´s Farm GbR kommt erst zustande, wenn die Tierpension Sammy´s Farm GbR dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistung mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.

(5)    Erfolgt innerhalb der Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(6)    Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Tierpension Sammy´s Farm GbR  dem Kunden gegenüber bestätigt, das Tier in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Tierpension Sammy´s Farm verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Tierpension Sammy´s Farm zu erstatten.

§  4 Leistungen

(1)    Die Tierpension Sammy´s Farm GbR ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, das Tier bei Abgabe in Obhut zu nehmen  und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2)    Der Kunde ist  verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und Betreuung des Tieres und die vom Kunden für das Tier in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Tierpension Sammy´s Farm GbR zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Tierpension Sammy´s Farm an Dritte.

§  5 Impfungen, Krankheit und Tod

(1)    Der Tierhalter versichert bei Abgabe seines Tieres in die Tierpension Sammy´s Farm, dass dieses über einen gültigen , seinem Alter entsprechenden aktuellen Impfschutz verfügt. Der gültige Impfausweis mit den eigetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen  ist bei der Abgabe des zu betreuenden Tieres vorzulegen und wird in der Tierpension Sammy´s Farm GbR hinterlegt. Tiere, die auf Grund Ihres Alters oder  anderen Gründen nicht geimpft werden können/sollten brauchen ein ärztliches Attest. Bei der Unterbringung dieser Tiere übernimmt  die Tierpension Sammy´s Farm GbR keine Verantwortung und Haftung hinsichtlich Erkrankungen  bei Hunden von:  Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut, Staupe, Zwingerhusten. Bei Katzen von: Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut und Leukose. Bei Kaninchen von:  RHD ,Myxomatose und Kaninchenschnupfen.

(2)    Der Tierhalter versichert bei Abgabe des Tieres in die Tierpension Sammy´s Farm außerdem, dass dieses gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist. Ansonsten behält sich die Tierpension Sammy´s Farm GbR vor, das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension Sammy´s Farm GbR übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadenersatz aus.

(3)    Die Pension ist ermächtigt, tierärztliche Hilfe für das übernommene Tier auf Kosten des Kunden in Anspruch zu nehmen, sofern dies erforderlich wird. Die Pension darf hier im eigenen Ermessen handeln.

(4)    Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuendes Tieres und evtl. entstehende Therapien sind ausdrücklich vom Tierhalter bei der Buchung bekannt zu geben.  Die Tierpension Sammy´s Farm GbR übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen. Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit  oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Tieres die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere und Personen. Trotz einer Prophylaxe  kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Tierpension Sammy´s Farm GbR keine Haftung übernommen werden.

§ 6 Läufige Hündinnen

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Tierpension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Tierpension Sammy´s Farm GbR berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 8 Euro pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Pension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthalts läufig wird, und dieses der Tierpension Sammy´s Farm GbR verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 7 Haftung

(1)    Der Tierhalter versichert, dass das in Betreuung gegebene Tier sein Eigentum ist, oder er die Befugnis hat, das Tier in Pension zu bringen. Eine aktuelle und rechtsgültige Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist Voraussetzung

(2)    Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Tierhalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen u.ä. übernimmt die Tierpension Sammy´s Farm GbR keine Haftung.

§ 8 Vorzeitige Abholung

Jeder gebuchte  Tag wird voll berechnet, auch wenn das Tier vor dem vereinbarten Termin abgeholt wird.

§ 9 Nichtabholung/Tierheim

Der Tierhalter verpflichtet sich, das in die Tierpension gegebene Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Tierpensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung des Tieres nach dem vereinbarten Termin hat der Auftraggeber entstehende Mehrkosten zu tragen .Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.  Sollte das Tier auch nach 2-maliger, schriftlicher Aufforderung zu dessen Abholung nicht abgeholt werden, ist die Pension ermächtigt, das Tier zur Deckung der angelaufenen Kosten zu verkaufen bzw. zur Schadenminderung zu verschenken oder in ein Tierheim zu bringen.

§ 10 Preise

(1)    Der Tierhalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Die aktuellen Preise finden Sie hier. Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.

(2)    Die Betreuungskosten werden im Voraus und in bar oder per Überweisung auf das nachfolgend genannte Konto entrichtet:      Bank: Sparkasse Celle,   BIC: NOLADE21CEL,   IBAN: DE84 2575 0001 0166 6405 32, Kontoinhaber : Natalie Reineke

(3)    Zusätzlich entstandene Leistungen, wie Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Tierpension Sammy´s Farm GbR das Recht vor, das Tier solange einzubehalten, bis der Tierhalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Tierhalter.

§ 11 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Tier und Aufenthalt zu leisten:

(a)    Kein Schadenersatz, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung (schriftlich und/oder mündlich) mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.

§ 12 Schlussbestimmung

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Tierpension Sammy´s Farm GbR  und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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